(1) Die jährliche Klimalastschwankung des Gebäudes und die Teillastregelungsleistung des Kühlers sollten berücksichtigt werden. Eine angemessene Auswahl des Modells, der Gerätekapazität, der Anzahl der Geräte und des jährlichen Betriebsmodus ist erforderlich, um die Betriebseffizienz des Kühlsystems unter Teillast zu verbessern und dadurch die jährlichen Betriebskosten zu senken.
(2) Im Hinblick auf die Bereitstellung der gleichen Kühlleistung und den Verbrauch von Primärenergie verbrauchen elektrisch angetriebene Kältemaschinen weniger Energie als Absorptionskältemaschinen. In Situationen jedoch, in denen die lokale Stromversorgung knapp ist oder leicht verfügbare Wärmequellen vorhanden sind, insbesondere wenn Abwärme genutzt werden kann, sollten Absorptionskältemaschinen Vorrang haben.
(3) Unter Berücksichtigung des Energieverbrauchs, der Gerätekapazität und der Regulierung sind bei der Auswahl elektrisch angetriebener Kältemaschinen Zentrifugalkühler vorzuziehen, wenn die Kühlleistung einer einzelnen Einheit mehr als 1160 kW beträgt; Schrauben- oder Zentrifugalkühler sind vorzuziehen, wenn die Kühlleistung zwischen 580 und 1160 kW liegt; Kolben- oder Scrollkühler sind vorzuziehen, wenn die Kühlleistung weniger als 580 kW beträgt.
(4) Bei der Auswahl einer Kältemaschine sollten die Auswirkungen auf die Umwelt wie Lärm und Vibration berücksichtigt werden. Angesichts der Auswirkungen auf die atmosphärische Ozonschicht haben Absorptionskältemaschinen offensichtliche Vorteile; Allerdings stoßen Absorptionskältemaschinen unter Berücksichtigung des Treibhauseffekts mehr CO2 aus als elektrisch betriebene Kältemaschinen, sodass eine umfassende Betrachtung erforderlich ist.
